an der ETH Zürich
Geschlechtsspezifische Formulierungen sollen im Folgenden für alle Geschlechter gelten.
Allgemeines
Einleitung
Dieses Reglement regelt die Finanzkompetenzen der einzelnen Organe des VIS. Weiter regelt es die Geschäftsführung für den Quästor. Es ist Bestandteil der AGO und unterliegt denselben Revisionsbestimmungen wie die Statuten.
Geschäftsperiode
Die Geschäftsperiode dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Sie unterteilt sich in die folgenden Quartale:
- Quartal: 1. Januar bis 31. März
- Quartal: 1. April bis 30. Juni
- Quartal: 1. Juli bis 30. September
- Quartal: 1. Oktober bis 31. Dezember
Budget & Rechnung
Die Finanzplanung wird in Form eines Jahresbudget jeweils an der ordentlichen Mitgliederversammlung des Herbstsemesters vorgenommen. Die Jahresrechnung bestehend aus der Erfolgsrechnung, der Bilanz und dem Revisionsbericht wird an der ordentlichen Mitgliederversammlung des Frühlingssemesters präsentiert.
Amtsperiode Quästur
Die Amtsperiode der Quästur beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist auch für nur ein Semester möglich.
Kompetenzen
Vorstand
Der Vorstand kann bei ausserordentlichen Geschäften nicht budgetierte Ausgaben bis 500.- CHF pro Halbjahr beschliessen. Ist der Quästor anwesend, erhöht sich diese Limite auf 5000.- CHF.
Der Vorstand verfügt über den Projektinkubator, um unter dem Semester neue, nicht budgetierte Projekte zu finanzieren. Für die Finanzierung neuer Projekte ist ein Vorstandsbeschluss in Anwesenheit der Quästorin notwendig. Für ein über den Projektinkubator zu finanzierendes Projekt muss dem Vorstand ein Budget vorgelegt werden. Projekte, welche durch den Projektinkubator finanziert werden, dürfen nicht durch gesprochenes Geld (nach 5.1) mitfinanziert werden. Der Umfang des Projektinkubators wird durch das Jahresbudget festgelegt.
Der Vorstand verfügt über die von der Mitgliederversammlung genehmigten Budgetposten im Sinne des Vereinszwecks.
Entschädigung
- Die Vorstandstätigkeit ist ehrenamtlich.
Kommissionen
Die Rechnungsführung obliegt der VIS Quästur.
Die Beiträge des VIS werden im Budget festgelegt.
Die Kommissionsrechnung ist Bestandteil der Rechnung des VIS und wird durch die Revision geprüft.
Fonds
Fonds haben die Aufgabe finanzielle Mittel für einen spezifischen Zweck bereitzustellen.
Fonds werden durch die Mitgliederversammlung eröffnet und aufgelöst.
Mit der Eröffnung eines Fonds beschliesst die Mitgliederversammlung ein Fondsreglement. Dieses regelt mindestens folgende Punkte:
Verwendungszweck
Zuständiges Gremium
Auflösung
Alle existierenden Fondsreglemente sind Teil des Finanzreglements und müssen im Appendix zu diesem Reglement aufgeführt sein.
Schlussbestimmungen
Dieses Reglement wurde von der Mitgliederversammlung an ihrer Sitzung vom 5. März 2012 eingeführt und genehmigt. Es ersetzt Teilbereiche der Statuten vom 4. Oktober 2010 und tritt ab 1. Dezember 2012 in Kraft. Die damit geschaffene AGO gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2012.
Appendix
Es existieren die folgenden Fonds:
Computer-Infrastrukturfonds
Rechtsfonds