Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
Name
- Unter dem Namen “Visionen-Kommission” besteht eine Kommission des Vereins der Informatik Studierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 23-27 der VIS Statuten.
Auftrag
Der Auftrag der Kommission ist die Herausgabe und Gestaltung der Vereinszeitschrift des VIS (Visionen) und die Verwaltung der Abonenntenliste.
Die Kontinuität wird vom VIS Vorstand in Rücksprache mit der Kommission bestimmt.
Mitglieder
Mitglieder der Kommission müssen Mitglieder des VIS sein.
Der Präsident der Kommission wird von der Mitgliederversammlung des VIS (MV) gewählt, weitere Mitglieder werden von der MV oder dem VIS-Vorstand bestätigt.
Der Präsident der Kommission ist zugleich der Chefredakteur des Visionen.
Finanzen
Es gibt keine Entschädigung für die Mitglieder der Kommission
Kosten für die Herausgabe des Visionen kommen in das Budget und die Rechnung des VIS. Die Kommission führt keine eigene Rechnung.
Die Quästur liegt bei der VIS-Quästorin.
Die MV legt das Budget der Visionen-Kommission als Teil des VIS Budgets fest.
Die Visionen-Kommission kann über die zugesprochenen Mittel im Sinne ihres Auftrags und Zwecks der Budgetposten frei verfügen.