Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
Name
- Unter der Bezeichnung “Hochschulpolitik-Kommission”, abgekürzt HoPo-Kommission, besteht eine Kommission des Vereins der Informatik Studierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 23-27 der VIS Statuten.
Auftrag
Die HoPo-Kommission unterstützt den Verantwortlichen des VIS Vorstandes für Hochschulpolitik bei allen hochschulpolitischen Themen.
Die HoPo-Kommission unterstützt die Delegierten des VIS für hochschulpolitische Gremien.
Die HoPo-Kommission betreut die Semestersprecher des VIS.
Mitglieder
Der Verantwortliche des VIS Vorstandes für Hochschulpolitik ist automatisch Präsident der HoPo-Kommission. Er wird durch die Mitgliederversammlung des VIS (MV) gewählt.
Die von der MV gewählten Delegierten für die Unterrichtskommission des D-INFK (UK) sind automatisch Mitglieder der HoPo-Kommission. Delegierte für die UK müssen nicht VIS-Mitglieder sein.
Die von der MV gewählten Delegierten für die Departementskonferenz des D-INFK (DK) sind automatisch Mitglieder der HoPo-Kommission. Delegierte für die DK müssen nicht VIS-Mitglieder sein.
Die von der MV gewählten Semestersprecher sind automatisch Mitglieder der HoPo-Kommission. Semestersprecher müssen nicht VIS-Mitglieder sein.
Weitere Mitglieder der HoPo-Kommission werden von der MV oder dem VIS-Vorstand bestätigt.
Die Amtsdauer des Präsidenten beträgt ein Semester, Wiederwahl ist möglich.
Organisation
Die HoPo-Kommission lädt den VIS-Vorstand zu allen Sitzungen ein und stellt ihm ihre Protokolle zu.
Personen, die nicht Mitglied der HoPo-Kommission sind, können bei Arbeitsgruppen zu einzelnen Themen mitarbeiten.
Die HoPo-Kommission legt Ende Semester der MV einen Tätigkeitsbericht vor.
Mittel
Die Quästur liegt bei der VIS-Quästorin.
Die MV legt das Budget der HoPo-Kommission als Teil des VIS Budgets fest.
Die HoPo-Kommission kann über die zugesprochenen Mittel im Sinne ihres Auftrags und Zwecks der Budgetposten frei verfügen.