Reglement der Hochschulpolitik-Kommission

VIS-Statuten 27 (HoPoKo-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung Hochschulpolitik-Kommission, abgekürzt HoPoKo, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Die HoPoKo diskutiert hochschulpolitische Anliegen mit dem Ziel der Meinungsfindung zur Unterstützung der Personen, welche die Meinung der Studierenden gegenüber anderen Akteuren vertreten.
2 Die HoPoKo informiert die Studierenden regelmässig über hochschulpolitische Themen und Aktivitäten.
3 Die HoPoKo berät und unterstützt Studierende in hochschulpolitischen Angelegenheiten.
4 Die HoPoKo unterstützt die Semestersprechenden in ihrer Tätigkeit.

2. Spezifische Regelungen

Art. 3 Präsidium
Das Präsidium der Kommission wird von Amtes wegen ausschliesslich durch das Vorstandsmitglied im Ressort Hochschulpolitik besetzt.

Art. 4 Weitere Mitglieder
Alle in Vertretungen und Delegationen gewählte Personen sind ex officio Mitglied in der HoPoKo.

3. Schlussbestimmungen

Art. 5 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 6 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.