Reglement des Competitive Programming Committee

VIS-Statuten 26 (CPC-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung Competitive Programming Committee, abgekürzt CPC, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Ziel des CPC ist es, die Studierenden der ETH Zürich auf die Teilnahme bei national und international anerkannten Programmierwettbewerben vorzubereiten. Die Mitglieder des CPC sind für die Auswahl, das Training, die Reiseveranstaltung der ETH-Teams und die Auswahl der Reisebegleitungen verantwortlich.
2 Das CPC ist insbesondere für die Teilnahme der ETH Zürich an folgenden Programmierwettbewerben verantwortlich:

a.
Dem Southwestern European Regional Programming Contest (SWERC).
b.
Dem International Collegiate Programming Contest (ICPC), falls sich ein Team der ETH Zürich qualifiziert.
c.
Dem Helvetic Coding Contest (HC2).

3 Der VIS-Vorstand kann, in Absprache mit dem CPC, diese für die Teilnahme von ETH-Studierenden an weiteren Programmierwettbewerben verantwortlich machen.

2. Schlussbestimmungen

Art. 3 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 4 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.