Reglement der Designkommission

VIS-Statuten 32 (DesKo-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung Designkommission, abgekürzt DesKo, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Die DesKo unterstützt die Gremien des VIS beim Bewerben von Events durch das Erstellen von Werbematerialien. 1
2 Die DesKo hilft anderen Kommissionen bei designbezogenen Aufgaben oder übernimmt sie gegebenenfalls. 2
3 Die DesKo sorgt für die Wahrung, Weitergabe und Erweiterung des Know-Hows bezüglich Gestaltung, den dafür benötigten Werkzeugen und verfügbaren Werbekanälen.
4 Die DesKo organisiert die Gestaltung, Beschaffung und den Verkauf von Merchandise in Absprache mit dem Vorstand.

2. Schlussbestimmungen

Art. 3 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 4 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.


1: Als Beispiel sei die Gestaltung eines Eventplakats genannt.

2: Dies kann zum Beispiel das Erstellen eines neuen Logos oder den Entwurf eines Flyers umfassen.