Reglement der External Relations Kommission

VIS-Statuten 31 (ERK-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung External Relations Kommission, abgekürzt ERK, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Die ERK unterhält und pflegt Kontakte zu externen Organisationen und Firmen, insbesondere zu Organisationen, die im IT-Bereich tätig sind.
2 Die ERK bemüht sich um ein professionelles Auftreten gegenüber externen Kontakten, dazu gehört insbesondere die Sicherstellung einer angebrachten Erreichbarkeit per E-Mail.
3 Die ERK organisiert Events für die Studierenden in Zusammenarbeit mit Firmen und externen Organisationen, insbesondere Exkursionen und Workshops.
4 Die ERK ist exklusiv verantwortlich für die Organisation und Koordination aller Sponsoring-Aktivitäten des VIS. Andere Kommissionsreglemente können Ausnahmen vorsehen.
5 Die ERK bemüht sich um eine enge Zusammenarbeit und Kommunikation mit allen Kommissionen, welche in jeglicher Form Firmenkontakt haben oder Sponsoring-Gelder benötigen.

2. Spezifische Regelungen

Art. 3 Präsidium
Das Präsidium der Kommission wird von Amtes wegen ausschliesslich durch das Vorstandsmitglied im Ressort External Relations besetzt.

Art. 4 Ausschluss
Mitglieder der ERK können durch den VIS-Vorstand aus der ERK ausgeschlossen werden.

3. Schlussbestimmungen

Art. 5 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 6 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.