Reglement der Nachwuchskommission

VIS-Statuten 22 (NachKomm-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung Nachwuchskommission, abgekürzt NachKomm, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Der Auftrag der NachKomm ist es, Studieninteressierte über das Informatikstudium aufzuklären und für ein solches zu begeistern.
2 Die NachKomm unterstützt das Departement Informatik bei Informationstagen.
3 Die NachKomm organisiert in Zusammenarbeit mit der Kommission der Masterstudierenden ohne ETH-Bachelor den Erstsemestrigentag.

2. Schlussbestimmungen

Art. 3 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 4 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.