Art. 1 Name
Unter dem Namen
Kommission der Masterstudierenden
, abgekürzt
EMACS
, besteht eine Kommssion des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (im Folgenden abgekürzt mit VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.
Reglement der Kommission der Masterstudierenden
VIS-Statuten 24 (EMACS-Reglement)
1. Auftrag
Art. 2 Auftrag
1 Vertretung der Interessen von Masterstudierenden sowohl nach Aussen, als auch hochschulpolitisch nach Innen. Die EMACS steht dazu im engen Kontakt mit der Hochschulpolitik-Kommission.
2 Die EMACS organisiert zusammen mit der Nachwuchs-Kommission den Erstsemestrigentag.
3 Die EMACS stellt eine allgemeine Anlaufstelle für Masterstudierende dar.
2. Spezifische Regelungen
Art. 3 Mitglieder
Mindestens 80% der Mitglieder müssen Masterstudierende sein.
3. Schlussbestimmungen
Art. 4 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.
Art. 5 Version
Dieses Reglement wurde am 28.09.2026 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 29.09.2026 in Kraft.