Reglement der Kommission der Masterstudierenden

VIS-Statuten 24 (EMACS-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter dem Namen Kommission der Masterstudierenden, abgekürzt EMACS, besteht eine Kommssion des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (im Folgenden abgekürzt mit VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Vertretung der Interessen von Masterstudierenden sowohl nach Aussen, als auch hochschulpolitisch nach Innen. Die EMACS steht dazu im engen Kontakt mit der Hochschulpolitik-Kommission.
2 Die EMACS organisiert zusammen mit der Nachwuchs-Kommission den Erstsemestrigentag.
3 Die EMACS stellt eine allgemeine Anlaufstelle für Masterstudierende dar.

2. Spezifische Regelungen

Art. 3 Mitglieder
Mindestens 80% der Mitglieder müssen Masterstudierende sein.

3. Schlussbestimmungen

Art. 4 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 5 Version
Dieses Reglement wurde am 28.09.2026 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 29.09.2026 in Kraft.