Reglement des Computer Applikations Team

VIS-Statuten 25 (CAT-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung Computer Applikations Team, abgekürzt CAT, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Das CAT kümmert sich um bestehende und neue Softwareprojekte des VIS.

2. Spezifische Regelung

Art. 3 Organisation
1 Das CAT arbeitet in IT-Infrastrukturfragen in enger Absprache mit dem CIT zusammen.
2 Personen, die nicht Mitglied des CAT sind, können an der Kommissionstätigkeit teilnehmen.

Art. 4 Präsidium
Das Präsidium der Kommission wird von Amtes wegen ausschliesslich durch das Vorstandsmitglied im Ressort Softwareentwicklung besetzt.

3. Schlussbestimmungen

Art. 5 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 6 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.