Reglement der Kommission der Masterstudierenden ohne ETH-Bachelor

VIS-Statuten 24 (MoEB-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter dem Namen Kommission der Masterstudierenden ohne ETH-Bachelor, abgekürzt MoEB, besteht eine Kommssion des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (im Folgenden abgekürzt mit VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Vertretung der Interessen von Masterstudierenden ohne ETH-Bachelor sowohl nach Aussen, als auch hochschulpolitisch nach Innen. Die MoEB steht dazu im engen Kontakt mit der Hochschulpolitik-Kommission.
2 Die MoEB führt zu Beginn jedes Semesters eine Informationsveranstaltung für Masterstudierende ohne ETH-Bachelor durch.
3 Die MoEB organisiert zusammen mit der Nachwuchs-Kommission den Erstsemestrigentag.
4 Die MoEB stellt eine allgemeine Anlaufstelle für Masterstudierenden ohne ETH-Bachelor dar.

2. Spezifische Regelungen

Art. 3 Mitglieder
Mindestens 50% der Mitglieder müssen Masterstudierende ohne ETH-Bachelor sein.

3. Schlussbestimmungen

Art. 4 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 5 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.