Reglement der Deprecated-Kommission

VIS-Statuten 35 (DepKo-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung Deprecated-Kommission, abgekürzt DepKo, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Der Auftrag der DepKo ist es, die Beziehungen mit ehemaligen und aktiven VIS-Mitgliedern und Informatikstudierenden zu pflegen.
2 Die DepKo organisiert jährlich mindestens das Ex-Actives BBQ, ein Herbstevent und das VISKAS, sofern möglich.
3 Um die Beziehungen zwischen Mitwirkungsmitgliedern zu stärken, können diese an DepKo Events bevorzugt teilnehmen.

2. Spezifische Bestimmungen

Art. 3 Mitglieder
1 Die DepKo besteht vorrangig aus ehemaligen Vorständen, Kommissionspräsidien, Ehrenmitgliedern und anderen Personen, die stark im VIS involviert waren.
2 Mitglieder der DepKo sollten, mit Ausnahme des DepKo Präsidiums, nicht aktive Vorstände oder Kommissionspräsidien sein.

Art. 4 Kommissionsessen
Der DepKo stehen für das Kommissionsessen CHF 25.00 pro anwesendem Mitglied zur Verfügung.

3. Schlussbestimmungen

Art. 5 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 6 Version
Dieses Reglement wurde am 03.03.2025 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 04.03.2025 in Kraft.