Reglement über den CTF-Transaction-Fonds

VIS-Statuten 72 (CTF-Transaction-Fondsreglement)

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Art. 1 Inhalt, Grundlage
Dieses Reglement regelt die Nutzung des CTF-Transaction-Fonds gemäss der Bestimmungen zu Fonds im Finanzreglement des VIS.

Art. 2 Verwendungszweck
1 Der CTF-Transactionfonds dient zur Unterstützung jeglicher Tätigkeiten der CTF-Kommission.
2 In den Verwendungszweck fallen insbesondere ausserordentliche Ausgaben, wie Reise- und Verpflegunskosten bei CTF Events sowie Ausstattung für Mitglieder des CTF Teams.

Art. 3 Zuständiges Gremium
Das Präsidium der Capture the Flag (CTF) Kommission kann über alle Mittel im Fonds im Rahmen des definierten Verwendungszwecks verfügen.

Art. 4 Inhalt
Die Äufnung des Fonds erfolgt über Preisgelder, welche die CTF-Kommission bei CTF Events gewinnt, oder ausserordentliches Sponsoring.

Art. 5 Aufhebung
1 Die Mitgliederversammlung kann den CTF-Transaction-Fonds jederzeit aufheben oder die Zweckbestimmung anpassen.
2 Über die Verwendung des im Zeitpunkt der Aufhebung bestehenden Fondskapitals entscheidet die Mitgliederversammlung des VIS.

1. Schlussbestimmungen

Art. 6 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der EGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung mit einfachem Mehr geändert werden.

Art. 7 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.