Reglement über den CTF-Preisgeldfonds

VIS-Statuten 73 (CTF-Preisgeldfondsreglement)

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Art. 1 Inhalt, Grundlage
1 Dieses Reglement regelt die Nutzung des CTF-Preisgeldfonds gemäss der Bestimmungen zu Fonds im Finanzreglement des VIS.
2 Im Folgenden bezeichnet “organizers” das CTF-Team “organizers”, entstanden als Zusammenschluss der CTF-Teams “flagbot” (gestellt von der VIS CTF-Kommission), “polygl0ts” (gestellt von der CLIC Kommission polygl0ts), “secret.club” und “cr0wn”.
3 Das Präsidium der VIS CTF-Kommission ist gleichzeitig das Präsidium von organizers.
4 Das Präsidium der CLIC Kommission polygl0ts ist gleichzeitig Vize-Präsidium von organizers.

Art. 2 Verwendungszweck
1 Der CTF-Preisgeldfonds dient zur Unterstützung jeglicher Tätigkeiten von organizers.
2 In seinen Aufgabenbereich fallen insbesondere Reise- und Verpflegungskosten für Wettkämpfe, temporäre und permanente Infrastruktur sowie Ausstattung für Mitglieder des Teams.

Art. 3 Zuständiges Gremium
1 Das Präsidium und das Vize-Präsidium von organizers können gemeinsam über alle Mittel im Fonds im Rahmen des definierten Verwendungszwecks verfügen.
2 Im Falle einer Uneinigkeit über die Verwendung der Mittel hat der VIS-Vorstand Stichentscheid.

Art. 4 Inhalt
Die Äufnung des Fonds erfolgt über Preisgelder, welche organizers bei CTFs gewinnt, oder über Sponsoring.

Art. 5 Aufhebung
1 Die Mitgliederversammlung kann den CTF-Preisgeldfonds jederzeit aufheben oder die Zweckbestimmungen anpassen.
2 Über die Verwendung des im Zeitpunkt der Aufhebung bestehenden Fondskapitals entscheidet die Mitgliederversammlung des VIS.

1. Schlussbestimmungen

Art. 6 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der EGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung mit einfachem Mehr geändert werden.

Art. 7 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.