Reglement der Jubiläums-Kommission

VIS-Statuten 35 (JubiKo-Reglement)

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Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung Jubiläums-Kommission, abgekürzt JubiKo, besteht eine Kommission des Vereins der Informatikstudierenden an der ETH Zürich (abgekürzt VIS) im Sinne von Art. 25f. der VIS-Statuten.

1. Auftrag

Art. 2 Auftrag
1 Der Auftrag der JubiKo ist die Evaluation, Planung und Durchführung von Events zur Jubiläumsfeier des VIS.
2 Eventideen sind bezüglich Zielpublikum, Durchführbarkeit, Sponsoringoptionen, Locations, Budget zu evaluieren und als Jubiläumskonzept zusammenzufassen.
3 Die JubiKo präsentiert das Jubiläumskonzept der Mitgliederversammlung, welche über dessen Weiterverfolgung entscheidet. Die MV darf das Jubiläumskonzept bei Bedarf frei anpassen.
4 Sponsoren, sowie Dienstleister, dürfen schon zuvor kontaktiert werden, allerdings unter Berücksichtigung, dass das Konzept gemäss Abs. 3 abgelehnt oder verändert werden kann.
5 Die Events des angenommenen Jubiläumskonzepts werden von der JubiKo entsprechend organisiert und durchgeführt.

2. Schlussbestimmungen

Art. 3 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement ist Teil der AGO des VIS und kann von der Mitgliederversammlung gemäss Art. 41 der Statuten geändert werden.

Art. 4 Version
Dieses Reglement wurde am 04.10.2023 von der Mitgliederversammlung erlassen und tritt am 05.10.2023 in Kraft.